Schwangerschaftskonflikt

Ergebnisoffen. Zielorientiert. Vertraulich

Es gibt Zeitpunkte im Leben, die könnten auf den ersten Blick nicht ungünstiger sein für eine Schwangerschaft. Vielleicht ist die Beziehung zum Vater des Kindes nicht gefestigt, vielleicht sind Sie mitten in der Ausbildung oder haben gerade eine neue Arbeitsstelle gefunden. Es gibt viele gute Gründe, einer Schwangerschaft zunächst skeptisch gegenüber zu stehen.

Wir nehmen Ihre Sorgen ernst und geben Ihnen Hilfestellung bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und bei der Klärung finanzieller Probleme und Ansprüche.

Bitte beachten Sie die Regelungen zum Schutz vor dem neuartigen Coranavirus  (Covid-19):

Wir werden Konfliktberatungen weiterhin soweit wie möglich durchführen. Solange Beratungsgespräche noch persönlich durchgeführt werden, werden verstärkt Hygienemaßnahmen durchgeführt. Auch eine telefonische Beratung oder eine Beratung durch Nutzung digitaler Medien ist unter den momentanen Zuständen möglich. Kommen Sie bitte nur nach telefonischer Absprache zur Beratungsstelle. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Kinder möglichst nicht mitgebracht werden und nicht mehr als eine Begleitperson zugelassen ist.

Sollten Sie bereits einen Termin haben - wenn Sie Symptome von Corona haben, in einem Risikogebiet waren oder unter Quarantäne stehen - rufen Sie im Zweifelsfall bitte an. 

Wir sind für Sie da - Ihr erster Kontakt zu uns:

Sabine Fesler
Verwaltungsfachkraft
Tel.: 0 21 61 / 40 68 35
info@donum vitaedonumvitae-mgdonum vitae..de

Beraterinnen:

Maike Tech, Julie Kerstin Billmann
Tel.: 0 21 61 / 40 68 35
info@donum vitaedonumvitae-mgdonum vitae..de

 

  • Unsere Beratung ist ergebnisoffen

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre eigene, individuelle Entscheidung zu treffen und begleiten Sie weiter – egal wie die Entscheidung ausfällt.  

  • Unsere Beratung ist zielorientiert

Wir schauen mit Ihnen gemeinsam auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse.

  • Vermittlung finanzieller Hilfen

Neben der psychosozialen Beratung kann die Vermittlung finanzieller Unterstützung für Sie ein erster, verlässlicher Lichtblick sein. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung für Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind für schwangere Frauen in Notlagen.

  • Begleitung, egal wie Sie sich entscheiden

Unabhängig davon wie Sie sich entscheiden, wir stehen Ihnen auch weiterhin zur Seite.

  • Unsere Beratung ist vertraulich

Wir beraten Sie auf Wunsch anonym. Unsere Beraterinnen und Berater sind darüber hinaus zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Anliegen sind bei uns in den besten Händen. 

 

Beratungsnachweis nach § 219 StGB

Wenn Sie sich gegen die Schwangerschaft entscheiden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Konfliktberatungsstelle im Rahmen des staatlichen Systems (§ 219 StGB) aufzusuchen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Hier werden Sie umfassend beraten. In unserer Beratungsstelle erhalten Sie nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung auf Wunsch den Beratungsnachweis nach § 219 StGB, der die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch darstellt. Mit dem Nachweis über diese Beratung können Sie den Abbruch vornehmen lassen. Zwischen Beratung und Abbruch müssen drei Tage liegen.

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